MALTA LEASE SCHEME

Das Malta Verfahren zur Zahlung der MWST bei reduzierten MWST Sätzen

– MALTA LEASE SCHEME-

Auf Grund einer vertraglichen Regelung mit der EU beim Beitritt von Malta gibt es im maltesischen Recht für Schiffe, die dort in das Schiffsregister eingetragen sind, Sonderegeln, wodurch sich die zu zahlende Mehrwertsteuer – je nach Schiffsgröße und Art – erheblich, auf bis zu 5,4% reduzieren lässt.

Dazu wären folgende Schritte nötig:

  1. Gründung einer maltesischen Gesellschaft (Leasinggeberin), durch Sie oder und (2 Anteilseigner erforderlich) eine Ihnen nahestehende andere Person (natürliche oder juristische Person) die Gesellschaftsanteile dieser Gesellschaft halten würden.
  2. Die Gesellschaft beantragt eine maltesische Mehrwertsteuernummer.
  3. (Sog. Maltese VAT No.).
  4. Der maltesische Gutachter besichtigt und bestimmt den Wert für die Versteuerung.
  5. Die Yacht wird auf die maltesische Gesellschaft übertragen und anschließend im maltesischen Schiffsregister eingetragen.
  6. Die Gesellschaft fungiert als Leasinggeberin in Bezug auf die Yacht und schließt mit Ihnen persönlich als Leasingnehmer einen Leasingvertrag mit ein- bis dreijähriger Laufzeit.
  7. Die Leasingverträge sind zu unterschreiben, das Schiff ist in Malta und wird dort „Zollamtlich“ abgefertigt.
  8. Einreichung der Verträge bei der maltesische Steuerbehörde mit Antrag auf Bestätigung der Steuervergünstigung.
  9. Die von Ihnen zu entrichtende EU-Mehrwertsteuer wird über Zahlungen zum Quartal jeweils an die maltesischen Steuerbehörden abgeführt.
    Es sind keine Leasingraten zu zahlen. Lediglich die MWST wird abgeführt.
    Die Finanzbehörde bestätigt das laufende Versteuerungsverfahren mit einem vorläufigen VAT Zertifikat.
    Damit können sie sich in der EU legal aufhalten.
  10. Die finale maltesische Mehrwertsteueranmeldung wird eingereicht.
    Die letzte Mehrwertsteuerzahlungspflicht folgt aus der Rückübertragung an Sie.
    Die Rückgabe „Buy Back“ findet ebenfalls in Maltesischen Gewässern statt.
  11. Abschließend wird dann von der Finanzbehörde ein sogenanntes „Final VAT Paid Certificate“ ausgestellt, womit Ihnen von der maltesischen Steuerbehörde bestätigt wird, dass für Ihre Yacht die EU Mehrwertsteuer vollständig geleistet wurde.
  12. Die maltesische Gesellschaft wird danach wieder liquidiert und Sie sind im Besitz einer in der EU voll versteuerten Yacht die Sie in jedem Register eintragen können. Der MWST Steuer bezahlt Status bleibt erhalten.

Sämtliche Dienstleistungen, die notwendig sind, für die Gründung der Gesellschaft, die Registrierung der Yacht, aller Abnahmen und Zertifikate für die Firma und das Schiff, die Abwicklung der MWST Zahlungen im gesamten Leasing Zeitraum und abschließend die Ausstellung des „EU VAT Paid Certificate“ sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
Gern stehe ich Ihnen zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise sowie evtl. ergänzender Erläuterung jederzeit zur Verfügung.

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